NACHFOLGEPLANUNG FÜR UNTERNEHMEN

Sicherung von Unternehmen und Gesellschaften im Rahmen der Rechtsnachfolge sowie Übertragung der mit wirtschaftlicher Betätigung verbundenen Pflichten auf Rechtsnachfolger

Diese Dienstleistung konzentriert sich auf Unterstützung von Unternehmern im Bereich einer bewussten Planung des Übergangs vom Unternehmen, allen Rechten und Pflichten in Personengesellschaften oder Anteilen an bzw. Aktien von Kapitalgesellschaften auf Rechtsnachfolger. Dies betrifft sowohl Übergabe der Geschäftsleitung der geführten Wirtschaftstätigkeit an Rechtsnachfolger, als auch Absicherung der Unternehmer, Gesellschaften oder Rechtsnachfolger selbst für den Fall des Todes des Unternehmers oder Gesellschafters einer Gesellschaft.

Die Planung der Rechtsnachfolge im Bereich der Übertragung der Geschäftsleitung der geführten Wirtschaftstätigkeit konzentriert sich auf Restrukturierungsprozesse von Umwandlungen, Zusammenschlüssen oder Spaltungen der jeweiligen Formen der Ausübung von Wirtschaftstätigkeit. Dies bedarf der Vorbereitung von einem Plan der Rechtsnachfolge, Gesellschaftsverträgen, Satzungen und Beschlüssen.

Die Rechtsnachfolge in der Wirtschaft umfasst auch Sicherung der Unternehmer sowie der von ihnen geführten Gesellschaften vor Zufallsereignissen, einschließlich vor Unglücksfällen und Tod. Sie konzentriert sich auf entsprechender Gestaltung der Verträge und Grundlagen von Gesellschaften, Errichtung von Testamenten sowie Auswahl angemessener Finanzinstrumente.

Die Tätigkeit der Kanzlei umfasst vor allem Durchführung eines Rechtsaudits der Lage des Unternehmers, der Gesellschafter und der Gesellschaft selbst.

Im Rahmen des Audits werden Körperschaftsdokumente, geschlossene Handelsverträge, Kredit- und Leasingverträge sowie persönliche Sicherungen der Unternehmer in Form von Versicherungspolicen und Testamenten untersucht.

Der Bericht stellt eine Grundlage für Planung und Einleitung weiterer Schritte dar, die auf Übergabe der Geschäftsleitung des Unternehmens oder Sicherung seiner Existenz für den Fall des Auftretens von Zufallsereignissen abzielen.

Infolge des durchgeführten Audits wird ein Plan der Rechtsnachfolge festgelegt, der Ziele sowie Rechtsinstrumente zu ihrer Erreichung bestimmt. Die letzte Etappe stellt die Einführung der Struktur dar. Auf dieser Etappe bereitet die Kanzlei Dokumente vor und hilft dem Kunden bei Durchführung der notariellen Tätigkeiten sowie vertritt ihn im Rahmen der Registrierungsverfahren.

Die Frage der Rechtsnachfolge ist untrennbar mit der Führung der Angelegenheiten von Erben der Unternehmer verbunden. In diesem Bereich führt die Kanzlei Erbschafts-, Familien- und Teilungsangelegenheiten, in denen der Umfang der den Erben des Unternehmers zustehenden Vermögensbestandteile bestimmt und abgerechnet wird.

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Die Kanzlei spezialisiert sich auf den Prozess von Bauinvestitionen und folglich arbeitet mit dem Recht des Öffentlichen Vergabewesens, erarbeitet Ausschreibungsverfahren sowie beschäftigt sich mit Urheberrechten im Bereich von Projektarbeiten.

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Beratung im Bereich der Gründung, Wahl der Rechtsform für die jeweilige Wirtschaftstätigkeit sowie laufende Rechtsdienstleistungen für neu gegründete oder schon existierende Unternehmen.

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